§1 Zweck und Geltungsbereich
Das PartheBad Taucha (nachfolgend Bad) ist Eigentum der IBV Taucha mbH.
Zum Bad gehören alle Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen und Freiflächen innerhalb der Umzäunung.
Das Bad ist eine öffentliche Einrichtung und steht während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten allen Besuchern gegen Zahlung des jeweils gültigen Eintrittspreises zur Verfügung. Das Bad dient insbesondere der Erholung, der Gesundheit, der Bewegung und sportlichen Betätigung.
§2 Allgemeine Bestimmungen
Die Haus- und Badeordnung gilt für alle Besucher. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte wird diese Ordnung anerkannt.
Sie dient der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit sowie der Erholung aller Gäste.
Alle Besucher sind verpflichtet:
Das Personal übt im gesamten Bad das Hausrecht aus.
Bei Verstößen gegen diese Ordnung oder bei Nichtbefolgung von Anweisungen kann ein zeitweiser oder dauerhafter Badeverweis ausgesprochen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht.
Beschädigungen, Verschmutzungen oder missbräuchliche Nutzung der Einrichtungen können zu Schadensersatzforderungen führen. Fundgegenstände sind beim Personal abzugeben.
§3 Öffnungszeiten und Nutzung
Öffnungszeiten, Kassenschluss und Eintrittspreise werden öffentlich bekannt gegeben.
Die Nutzungszeit umfasst auch Umkleiden und Duschen.
Die Betriebsleitung kann bei Bedarf Teilbereiche oder das gesamte Bad zeitweise schließen, z. B. bei:
Bei schlechten Wetterbedingungen können Öffnungszeiten kurzfristig geändert werden.
§4 Zutritt zum Bad
Der Zutritt ist nur mit gültigem Ticket (nicht erstattungsfähig, nicht übertragbar) erlaubt. Einzeltickets gelten nur einmal am Tag. Für den zweiten Besuch des Tages kann an der Kasse ein Übergangsticket erworben werden.
Saison- und Dauerkarten müssen bei jedem Zutritt vorgezeigt bzw. gescannt werden.
Bei missbräuchlicher Nutzung oder Betrugsversuchen werden Karten eingezogen und es wird ein Zutrittsverbot ausgesprochen.
Tickets und Eintrittskarten aller Art sind auf Verlagen dem Aufsichtspersonal vorzuzeigen. Personen, die sich widerrechtlich Zutritt zum Bad verschaffen, und/oder unberechtigt kostenpflichtige Leistungen nutzen, werden sofort des Bades verweisen.
Fahrräder, Roller und E-Bikes dürfen nicht im Bad abgestellt werden.
Inline Skates, Skateboards, Laufräder und Cityroller werden geschoben oder getragen und dürfen im Bad nicht genutzt werden.
§5 Zutrittsbeschränkungen
Keinen Zutritt haben Personen:
Der Betreiber kann bei Zweifeln eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Personen mit gesundheitlichen Risiken sowie körperlichen Einschränkungen dürfen das Bad nur mit geeigneter Begleitperson nutzen.
§6 Kinder, Aufsicht und Betreuung
Kinder unter 10 Jahren dürfen das Bad nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson betreten. Eltern, Sorgeberechtigte und Betreuer tragen die uneingeschränkte Aufsichtspflicht für ihre Kinder oder betreuten Personen. Zwingende Aufsichtspflicht besteht insbesondere im Kinderbereich, im Planschbecken sowie im Nichtschwimmerbereich.
Der Aufenthalt von Kindern unter 4 Jahren, am kompletten Beckenumgang im Bereich des Schwimmerbeckens, ohne volljährige Begleitperson ist untersagt.
§7 Hygiene und Badebekleidung
Körperreinigung
Vor Betreten der Becken ist der Körper gründlich zu duschen.
Badebekleidung
Im Bad ist übliche Badebekleidung zu tragen, z. B.:
Nicht erlaubt sind:
Kleinkinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr müssen im Wasser eine Aquawindel tragen.
Badeschuhe dürfen in den Becken nicht getragen werden.
§8 Verhalten im Bad
Alle Besucher haben sich so zu verhalten, dass niemand gefährdet oder belästigt wird.
Nicht erlaubt sind insbesondere:
Die Besucher dürfen die Barfußbereiche ab den Wechselkabinen sowie die Duschen und die Beckenumgänge nur barfuß oder mit geeigneten Badeschuhen betreten.
§9 Nutzung der Becken und Attraktionen
Die Nutzung der vorhandenen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Schwimmbecken
Das Schwimmerbecken ist ausschließlich für Schwimmer vorgesehen.
Nichtschwimmer dürfen sich nur in den gekennzeichneten Nichtschwimmerbereichen aufhalten.
Sprunganlagen
Beim Springen ist zu beachten:
Das Unterschwimmen von Sprungbereichen ist untersagt.
Rutschen und Spielgeräte
Hinweise und Altersbeschränkungen sind zu beachten.
Die Nutzung kann aus Sicherheitsgründen vom Personal eingeschränkt oder untersagt werden.
§10 Umkleiden und Wertgegenstände
Umkleidebereiche sind nur zum An- und Auskleiden zu nutzen.
Schränke müssen ordnungsgemäß verschlossen werden. Bei Verlust eines Schlüssels wird eine Ersatzgebühr von 50 € erhoben. Der Betreiber haftet für verlorene Gegenstände nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
§11 Haftung
Die Nutzung des Bades und aller Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Betreiber haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Für verlorene oder gestohlene Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Unfälle oder Schäden sind unverzüglich dem Personal zu melden.
§12 Sonderregelungen
Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z. B. Schul- und Vereinsschwimmen) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
§13 Inkrafttreten
Diese Haus- und Badeordnung tritt am 11.05.2026 in Kraft.
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Besucheranschrift: An der Parthe 20, 04425 Taucha
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