Saisonkarte Ermäßigte
Preis → 85,00 € / Person
Zur Verfügung → 50 Stück Ende des Verkaufs → 30. Juni 2025
Bestandteile der Saisonkarte
Die Dauerkarte umfasst ausschließlich den Eintritt für eine Person ins PartheBad Taucha, d.h. die Karte ist nicht auf eine andere Person übertragbar. Im Einlass enthalten sind nur die regulären Öffnungszeiten gemäß jährlicher Veröffentlichung.
Hauptsaison:
Montag – Sonntag 09:00 – 19:00 Uhr (Änderungen vorbehalten)
Der Eintritt außerhalb dieser Zeiten und die Teilnahme an Kursen ist ebenfalls kein Bestandteil der Saisonkarte. Bei Nicht-Durchführung des Badebetriebs oder vorzeitiger Schließung besteht kein Rechtsanspruch auf Öffnung des Bades. Die Saisonkarte ist nicht gültig zu Sonderöffnungszeiten, Kursen, Veranstaltungen , Events und dgl.
Saisonkarte Erwachsene
Preis → 115,00 € / Person
Zur Verfügung → 50 Stück Ende des Verkaufs → 30. Juni 2025
Bestandteile der Saisonkarte
Die Dauerkarte umfasst ausschließlich den Eintritt für eine Person ins PartheBad Taucha, d.h. die Karte ist nicht auf eine andere Person übertragbar. Im Einlass enthalten sind nur die regulären Öffnungszeiten gemäß jährlicher Veröffentlichung
Hauptsaison:
Montag – Sonntag 09:00–19:00 Uhr ( Änderungen vorbehalten)
Der Eintritt außerhalb dieser Zeiten und die Teilnahme an Kursen ist ebenfalls kein Bestandteil der Saisonkarte. Bei Nicht-Durchführung des Badebetriebs oder vorzeitiger Schließung besteht kein Rechtsanspruch auf Öffnung des Bades. Die Saisonkarte ist nicht gültig zu Sonderöffnungszeiten, Kursen, Veranstaltungen , Events und dgl.
Zusatzvereinbarungen
Der Saisonkarteninhaber hat keinen Rechtsanspruch auf Nutzung der ursprünglich angesetzten Badezeit, wenn der Betreiber beschließt, das Bad vorzeitig zu schließen / die Badezeit einzuschränken.
Bei ungünstiger Wetterlage, Gewitter, technischen Störungen, höherer Gewalt oder Vandalismus kann der Betreiber das Bad schließen.
Über das Saisonende entscheidet der Betreiber.
Bei Krankheit, Urlaub oder sonstigen Verhinderungen des Nutzers /des Saisonkarteninhabers entsteht kein Anspruch auf Erstattung/Teilerstattung der Saisonkarte.
Einbehalt der Saisonkarte
Die Saisonkarte kann in folgenden Fällen einbehalten werden:
- bei versuchtem Betrug durch andere Personen
- Saisonkarte ist unkenntlich/unleserlich
- manipulierte Saisonkarten
- bei Verstoß des Gastes gegen die Haus- und Badeordnung und darauffolgendem Verweis des Bades
- Bei eventuell nachfolgender Strafanzeige trägt der Nutzer/Saisonkarteninhaber die Kosten für die Bearbeitung.